Wie geht es mit Veranstaltungen in Österreich weiter?

Auch in Österreich machen sich die Verbände der Veranstaltungswirtschaft Gedanken, wie es mit „Business Events“ weitergehen könnte.

Das Problem ist das gleiche wie im Rest der Welt. Im Gegensatz zu Großveranstaltungen wie Volksfesten, zu denen Menschen strömen, die dem Veranstalter weder bekannt sind, noch dass er die Möglichkeit hat, diese verantwortlich zu steuern, haben Seminare, Tagungen und Kongresse den klaren Vorteil, dass sie viel besser zu kontrollieren sind.

Doch solche Events werden aktuell einfach unter „Großveranstaltungen“ subsumiert, ohne dass man die entscheidenden Unterschiede sieht. Denn hier ist die Gruppengröße immer klar definiert, alle Teilnehmer sind registriert und damit bekannt, zudem können sie jederzeit informiert und gezielt angesprochen werden. Und wer sich in diesen Zeiten für eine solche Veranstaltung anmeldet, dem sollte man wohl auch unterstellen, dass er weiß, worauf er sich einlässt und wie er sich zu verhalten hat, um sich und andere zu schützen.

Doch was kommt auf Veranstalter solcher Events künftig zu?

Auch wenn man als Veranstalter ein gutes Gefühl hat, dass man sich auf seine Teilnehmer in Vernunftfragen verlassen kann, so wird man künftig eine Infrastruktur bereitstellen müssen, die sich in vielen Bereichen von der zur „Vor-Corona-Zeit“ unterscheiden wird.

Man wird ein neues Maß finden müssen.

So werden schon allein aufgrund von Abstandsregeln in Zukunft ganz andere Raumgrößen gefordert sein, Selbstbedienungs-Buffets werden sicherlich kaum möglich sein und Hygienestandards werden penibel eingehalten werden müssen. Letztendlich entscheidend für das Gelingen wird das verantwortungsvolle Verhalten aller Beteiligten sein, dazu gehört ganz besonders auch das Personal, das die Veranstaltung betreut.

Wichtig: das gute Gefühl!

Was man auch nicht vergessen darf: ein solcher Event muss den Teilnehmern ein gutes Gefühl vermitteln. Nur dann macht das alles Sinn. Dazu müssen sie sich sicher und gut betreut fühlen und dem Veranstalter und der Location „vertrauen“. Wenn diese Voraussetzungen stimmen, dann sollte es eigentlich auch gelingen, dass sich Menschen wieder im Rahmen solcher „geschlossenen Events“ begegnen können. Auch wenn wir alle sicherlich erst noch rausfinden müssen, wie Netzwerken hinter Gesichtsmasken gelingen kann …

  • Raum:

    Für In- und Outdoor Events muss sichergestellt sein, dass alle Gäste ausreichend Platz haben, einander im Mindestabstand auszuweichen. Steh- und Sitzgelegenheiten müssen so konfiguriert sein, dass der Mindestabstand von 1m eingehalten werden kann.
    • Von Publikum genutzte Fläche muss ein Verhältnis von 1:4 aufweisen (pro Person mind. 4qm)
    • Alle Sitzreihen müssen fußfrei gestellt werden (bei festen Sitzreihen darf nur jede zweite Sitzreihe besetzt werden); innerhalb der Reihen darf nur jeder zweite Platz besetzt werden.
    • Es ist ausreichend Personal für die Zuteilung und Überwachung bereitzustellen.
    • Personenansammlungen sind durch ausreichend dimensionierte Zutrittsbereiche,
    Personenleitsysteme (Absperrbänder o.ä.) und Bodenmarkierungen (analog z.B. zu Antrittsflächen bei Supermarktkassen) zu vermeiden.
    • Reinigung der Sanitätsbereiche regelmäßig durch geschultes Personal mit geeigneten Mitteln
    • Für die Konsumation von Speisen sind Bereiche mit erhöhten Abstandregeln zu markieren. Das können eigene Räume, oder mit Kordeln abgegrenzte Bereiche sein.
    • An Engstellen (z.B. Toilettengängen) ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Sicherheitspersonal) dafür zu sorgen, dass Staus vermieden werden können
    • Eine Maskentragepflicht in geschlossenen Räumen wäre dringend zu empfehlen.

  • Zutritt und Abstrom:

    Effiziente Schutzmaßnahmen bedürfen einer transparenten verantwortungsvollen Kontrolle am Eingang.
    • Hinweisschilder zu allen Maßnahmen
    • (Automatische) Zutrittskontrolle mit Anzeige der im Raum befindlichen Gästezahl zur vereinfachten behördlichen Überprüfung
    • Geordneter Zutritt (Stichwort: Geordnetes Anstellen mit Abstand)
    • Am Eingang müssen für alle Gäste Gratis-Einwegmasken vorhanden sein
    • Handdesinfektionsspender am Eingang und am VA-Gelände
    • Trennung von Ein- und Ausgängen
    • Evakuierung unter Einhaltung der Abstandsregeln muss möglich sein
    • Nach Möglichkeit: Hand-Thermoscanner am Eingang zur Reduktion von Infektionsrisken
    • Sobald (wirtschaftlich vertretbar) verfügbar: Corona Schnelltests am Eingang

  • Catering:

    Grundsätzlich ist die Ausgabe von Speisen im Rahmen eines Business-Events nicht zwingend nötig.
    Generell müssen bei Speisen und Getränken aber die höchstmöglichen Hygienestandards eingehalten werden.
    • Servicepersonal hat Maskenpflicht
    • Ausgabe von Speisen erfolgt im Kantinenmodus, demnach kein Flying-Food
    • Buffets sollen möglich sein, wenn ein durchgehender Spuckschutz (Acrylglas o.ä.) die Speisen abschirmt.
    – Die Gäste müssen am Buffet MNS-Gesichtsmasken tragen
    – Am Tisch können die Masken bei Einhaltung der Abstandsregeln abgenommen werden
    • Das Servieren von Speisen und Getränken an Tische soll analog zur Gastronomie möglich sein.
    • Angebot von Ausgabe in Einweggebinden
    • Ausgabe von separat verpackten Trinkhalmen
    • Fertig abgepackte Snacks, die aus der Verpackung konsumiert werden können (z.B. Müsliriegel, Sandwich etc.)

  • Programm:

    Im Falle von Darbietungen auf einer Bühne gilt eine erhöhte Abstandspflicht zum Publikumsbereich.
    Gespräche auf der Bühne unter Einhaltung der gleichen Abstandregeln wie im Publikumsbereich.
    • 4 Meter zwischen Bühne und Publikumsbereich
    • Ausreichend Übertragungstechnik, um das Bühnenprogramm auch ohne Nähe zur Bühne gut verfolgen zu können.

  • Begleitende Maßnahmen:

    Hierunter fallen alle sonstigen Maßnahmen, die dazu beitragen, die Sicherheit der Teilnehmer zu erhöhen:

    • Verpflichtende Handdesinfektion an mehreren Stellen im Raum
    • Transparente Risikokommunikation zu allen Gästen (allgemeine Sicherheitslage, Hinweis zu den durch den Veranstalter getroffenen Vorsichtsmaßnahmen, Hinweis das Personen mit Symptomen die Veranstaltung nicht besuchen sollen, …
    • Bodenmarkierungen zur besseren Orientierung der Mindestabstände
    • Geöffnete Fenster bzw. Belüftungssysteme
    • Sicherheitspersonal zur Kontrolle der Vorgaben
    • nicht mehr als 15 min Aufenthalt in Wartezonen
    • Masken zum Wechseln bei längeren Events
    • Laufende Abstimmung mit öffentlichen Gesundheitseinrichtungen

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