Virtuelle Mitgliederversammlungen: Bundestag verlängert Corona-Sonderregelung bis 31.08.2022

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag am 07.09.21 beschlossen, die Geltungsdauer der Regelungen zur virtuellen Mitgliederversammlung bis einschließlich 31. August 2022 zu verlängern. Grund ist die ungewisse Fortentwicklung der COVID-19-Pandemie und daraus resultierende Versammlungsbeschränkungen. Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Damit können auch Verbände, die nicht die Möglichkeit virtueller Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen in der Satzung verankert haben, weiterhin von dieser Sonderregelung Gebrauch machen.

Vor dem Hintergrund der aktuell wieder steigenden Inzidenzen und den Diskussionen zu 3G und 2G eine wichtige Entscheidung und Erleichterung. Allerdings besteht bei vielen Verbänden auch der Wunsch, die Mitglieder wieder in Präsenz zu begrüßen.

Welche Fragen hierbei rechtlich aufkommen können sowie hilfreiche Tipps zur hybriden oder rein virtuellen Durchführung erhalten Sie im Webinar Mitgliederversammlung im Verband- virtuell, hybrid oder 3G?

DGVM-Mitgliedsverbände, die in ihre Satzung im Hinblick auf virtuelle Versammlungen erweitern möchten, können über die Geschäftsstelle eine entsprechende Formulierung anfordern.

 

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