Wie erwartet hat der Bundestag in seiner Sitzung am 17.  Dezember 2015 das Gesetz zur „Neuordung des Rechts der Syndikusanwälte“ beschlossen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet, die Oppostion stimmte dagegen. Im Vorfeld der Abstimmung gab es eine lebhafte und informative Debatte, nachzulesen im Plenarprotokoll unter TOP 8:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18146.pdf

Am 18. Dezember 2015 hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert (TOP 14):

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/940/to-node.html