Neue Handlungsfähigkeit durch virtuelle Gremiensitzungen

Vereinfachungen für Verbände und NGO

Das kürzlich beschlossene COVID-19-Gesetz bringt einige Vereinfachungen für Verbände und NGO mit sich, wenn es darum geht, eine Mitgliederversammlung oder auch eine Wahl des Vorstandes online abhalten zu müssen. Übergangsweise steht es Vereinen, Verbänden und NGO offen, ihre Mitgliederversammlungen rein online abzuhalten – auch wenn dafür keine ausdrückliche Ermächtigung in der Satzung vorliegt. Bisher war es nur möglich, reine Online-Versammlungen abzuhalten, wenn das auch in der Satzung ausdrücklich vorgesehen war. Ähnlich verhält es sich mit Gremiensitzungen oder Wahlen in Vorstände oder andere Gremien. Außerdem wurden für Verbände und Vereine, Stiftungen und NGO, Regelungen zum vorübergehenden Fortbestand von Vorstandsämtern auch nach dem Ablauf der Amtszeit gefunden. Diese Regeln gelten zunächst bis Ende dieses Jahr und können, so sieht es das Gesetz vor, durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Weg der Verordnung auf das Jahr 2021 verlängert werden.

Folgende Inhalte wurden festgehalten:

„§ 5  Vereine und Stiftungen

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

 (3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.“

 

Hier gelangen Sie zu weiteren Infos:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0101-0200/0153-20.html

 

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