Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO wird 2018 das BDSG und viele nationale Datenschutzvorschriften über Nacht ersetzen. Damit kommen zum Stichtag 25. Mai 2018 wichtige Veränderungen und Anforderungen auf Verbände, Vereine und Unternehmen zu. Absehbare Probleme wird dann auch der kartellrechtähnliche Bußgeldrahmen bereiten. Verbände müssen sich deshalb dringend rechtzeitig wappnen und ihre Arbeitsabläufe hinterfragen, denn sie erheben, speichern, verarbeiten und geben Daten ihrer Mitglieder weiter uvm.
Wie lassen sich Probleme für den Verband vermeiden? Welche Besonderheiten sind in der Übergangsphase vom alten zum neuen Datenschutzrecht zu beachten?
Einen Ausblick bietet der EU-DSGVO-Fachartikel des Rechtsexperten Ralf Wickert aus dem Verbändeport 06/2017.
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