Die aktuelle Frage für viele Verbände: Was ist eigentlich eine Großveranstaltung?

 

 

Laut Pressekonferenz zur Corona-Situation vermeldeten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 zum Tagesordnungspunkt „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“: „Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.“

Welche Veranstaltungen darunter fallen, wurde nicht genauer definiert. Im ARD-Frühstücksfernsehen sprach der Kanzleramtschef Helge Braun heute morgen (16. April 2020) von Veranstaltungen mit einer Größenordnung „etwa ab 1.000 Teilnehmer“. Genauer sollen das die Länder regeln.

Ein wichtiges Thema, für das vor allem Verbände schnell Planungssicherheit brauchen.

Eine Einschätzung hierzu findet man im Blog von RA Thomas Waetke:

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