Bundestag: Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Beschäftigte
Tief in der Nacht kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag am Freitag, den 30.06.2019 einen Gesetzentwurf zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. 154 einzelne Gesetze sind betroffen.
Besonders bemerkenswert ist, dass Verbände und Unternehmen künftig erst ab 20 Beschäftigte (bisher 10) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Darunter fallen größenmäßig viele Verbandsgeschäftsstellen, die vor allem unter Kostengesichtspunkten aufatmen werden.
Doch Achtung: Durch diese vermeintliche Erleichterung wird niemand von den Pflichten aus der DSGVO entbunden, es fehlt dann lediglich der interne (oder externe) Zuständige und seine entsprechende Expertise. Das muss dann notwendigerweise anders gelöst werden. Es ist unverzichtbar, dass die Verantwortlichen in den Geschäftsstellen fit im Themenbereich Datenschutz sind.