Die dynamischen Entwicklungen ab der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin am 12. März werfen für (Verbands-)Veranstaltungen viele Fragen auf.
Was gilt im Falle einer Absage? Wer trägt wann welche wirtschaftlichen Folgen?
RA Thomas Waetke hat hierzu hilfreiche Informationen zusammengetragen:
< Zurück